Seltenes Angebot - Attraktives Baugrundstück in bester Wohnlage von Geislingen

Auf Anfrage - 72351 Geislingen - Grundstücke

    Eckdaten zur Immobilie

    • Objekt-ID: 0026
    • Objektart: Grundstücke
    • Lage: 72351 Geislingen
    • Preis: Auf Anfrage
    • Grundstücksfläche: ca. 722 m²
    • Provision für Käufer 3,57 % des Kaufpreises inkl. MwSt.
Kontaktperson: Frau Silvia Heiner. Bitte kontaktieren Sie uns für weitere Informationen.

Frau Silvia Heiner

Raiffeisenbank Geislingen-Rosenfeld eG

Tel. 07433 186023

silvia.heiner@raiba-gr.de

Objektbeschreibung

In einem der begehrtesten und ruhigsten Wohngebiete von Geislingen steht dieses großzügige Grundstück mit 722 m² zum Verkauf. Die Lage zeichnet sich durch eine harmonische Nachbarschaft, wenig Durchgangsverkehr und ein gepflegtes Wohnumfeld aus – ideal für Familien, Paare oder alle, die ein entspanntes und hochwertiges Wohnambiente schätzen.

Das Grundstück bietet viel Raum für individuelle Gestaltungsideen und eine vielfältige Bebauung nach Ihren Wünschen. Hier können Sie Ihren Wohntraum in einer der besten Lagen Geislingens verwirklichen.

Das Grundstück wird im Bieterverfahren verkauft. Wir laden alle Interessenten ein, ihr schriftliches Kaufangebot per E-Mail oder postalisch an uns zu senden.

Lage

Die Immobilie befindet sich in ruhiger Lage in Geislingen im Zollernalbkreis - einer naturnahen Gemeinde auf der Schwäbischen Alb. Die Umgebung bietet ideale Voraussetzungen für Familien, Pendler und Naturliebhaber mit zahlreichen Wander- und Radwegen.

Geislingen verfügt über eine gute Grundversorgung mit Kindergarten, Schule und Einkaufsmöglichkeiten. Die nahe gelegenen Städte Balingen und Albstadt sind schnell erreichbar, ebenso wie die Bundesstraße B27 und B463, die eine gute Verkehrsanbindung bieten.

Hier wohnen Sie ruhig und grün - mit allem, was man zum täglichen Leben braucht, in greifbarer Nähe.

Ausstattung

Individuelle Ausstattungsmerkmale:

- kein Bauzwang

• Grundstücksgröße: 722 m²
• mit Wasser und Abwasser erschlossen / Strom muss noch erschlossen werden
• kein Bauzwang